AuslWoBauG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 AuslWoBauGInkrafttretenGesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer § 9Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1986 in Kraft. § 9