§ 4 Abs. 2 Nr. 6 AutoKflAusbVStruktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Finanzdienstleistungsprodukte im Fahrzeughandel vorbereiten,
§ 20 Abs. 2 AutomAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau
Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling soll die Aufgaben schriftlich bearbeiten.
§ 8 Abs. 2 Nr. 2 FKrFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Beschaffung, Verkauf und Vertrieb von Dienstleistungen einschließlich vor- und nachgelagerter Unternehmen sowie Bearbeitung von Kundeneingaben,
§ 9 Abs. 3 ServicefahrerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin
Im Prüfungsbereich Service und Vertrieb soll der Prüfling in höchstens 120 Minuten praxisbezogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den Gebieten bearbeiten.…