Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen · Teil 1, Abschnitt 9
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
§ 33 AVAG
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