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Der Betriebswahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine vorsitzende Person und mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Der Betriebswahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei der Stimmenzählung heranziehen.
Der Betriebswahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Über jede Sitzung des Betriebswahlvorstands ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse enthält. Die Niederschrift ist von der vorsitzenden Person und einem weiteren Mitglied des Betriebswahlvorstands zu unterzeichnen. Dies gilt auch für Bekanntmachungen, Ausschreiben und weitere Niederschriften des Betriebswahlvorstands.
Bekanntmachungen können durch Aushang und durch Einsatz der im Unternehmen oder in der Einrichtung vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen. Der Aushang erfolgt an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen im Unternehmen oder in der Einrichtung. Er ist in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik ist nur zulässig, wenn der Adressatenkreis dieser Bekanntmachungsform von der Bekanntmachung Kenntnis erlangen kann und Vorkehrungen getroffen sind, damit nur der Betriebswahlvorstand Änderungen der Bekanntmachung vornehmen kann.
Das Unternehmen oder die Einrichtung hat den Betriebswahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm den erforderlichen Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen.
Der Betriebswahlvorstand soll dafür sorgen, dass Beschäftigte, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, rechtzeitig und in geeigneter Weise über den Anlass der Wahl sowie das Wahlverfahren unterrichtet werden.
Der Betriebswahlvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und mindestens einen Stellvertreter. Der Betriebswahlvorstand kann sich eine schriftliche…
Das Unternehmen hat den Betriebswahlvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihm den erforderlichen Geschäftsbedarf zur Verfügung zu…
Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Der Hauptwahlvorstand kann Wahlberechtigte von Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und…
Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann leitende Angestellte als Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung…
Unverzüglich nach der in § 1 bezeichneten Mitteilung wird der Betriebswahlvorstand gebildet. Ihm obliegen die Durchführung der Wahl der Vorschlagsliste und die…
Das Unternehmen oder die Einrichtung hat dem Betriebswahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.