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Im Falle des § 108a Absatz 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist jedes vorgeschlagene stellvertretende Mitglied in dem Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung neben der Bewerberin oder dem Bewerber aufzuführen, für die beziehungsweise den es als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. In dem Wahlvorschlag ist kenntlich zu machen, wer als Mitglied und wer als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen wird. § 7 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend.
Jedes vorgeschlagene Ersatzmitglied ist in dem Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung neben dem Bewerber…
Jedes vorgeschlagene Ersatzmitglied ist in dem Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung, Unternehmen und…
dass im Falle des § 108a Absatz 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in jedem Wahlvorschlag für jede Bewerberin und jeden Bewerber…
im Falle des § 108a Absatz 6 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Namen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber…
Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen oder Bewerber enthalten wie nach § 114 Abs. 3 der Gemeindeordnung als ordentliche und…
Soweit nach dem Gesellschaftsvertrag eines Unternehmens oder einer Einrichtung, das oder die von § 108a Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.