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Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Beschäftigten. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens schriftlich beim Betriebswahlvorstand einzureichen.
Der Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber aufweisen, wie nach § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als ordentliche und gegebenenfalls stellvertretende Aufsichtsratsmitglieder vom Rat zu bestimmen sind. In jedem Wahlvorschlag sind die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufzuführen. Die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag und ihre schriftliche Versicherung, dass sie im Fall ihrer Wahl auf die Vorschlagsliste eine mögliche Bestellung zum Aufsichtsratsmitglied annehmen werden, sind beizufügen.
Wenn keine andere unterzeichnende Person des Wahlvorschlags ausdrücklich als Vorschlagsvertretung bezeichnet ist, wird die an erster Stelle unterzeichnete Person als Vorschlagsvertretung angesehen. Die Vorschlagsvertretung ist berechtigt und verpflichtet, dem Betriebswahlvorstand die zur Beseitigung von Beanstandungen erforderlichen Erklärungen abzugeben sowie Erklärungen und Entscheidungen des Betriebswahlvorstands entgegenzunehmen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Arbeitnehmer. Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des…
Für jeden Wahlvorschlag soll eine oder einer der Unterzeichnenden als Vorschlagsvertreter bezeichnet werden. Dieser ist berechtigt und verpflichtet, dem…
Für jeden Wahlvorschlag soll eine oder einer der Unterzeichnenden als Vorschlagsvertreter bezeichnet werden. Dieser ist berechtigt und verpflichtet, dem…
Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche der Personen, die den Wahlvorschlag unterzeichnet haben, zur Vertretung des Wahlvorschlages gegenüber dem…
Aus dem Wahlvorschlag soll zu ersehen sein, welche der unterzeichnenden Personen zur Vertretung des Wahlvorschlages gegenüber dem Wahlvorstand und zur…
Der Betriebswahlvorstand teilt der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister unverzüglich, spätestens aber drei Tage nach der Wahl den Vorschlag nach § 108a der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.