§ 35 Abs. 2 AVBWasserVÖffentlich-rechtliche Versorgung mit Wasser
Bei Inkrafttreten dieser Verordnung geltende Rechtsvorschriften, die das Versorgungsverhältnis öffentlich-rechtlich regeln, sind bis zum 1. Januar 1982…
§ 10 WasSchGWurzelbV SLVerordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Kreisstadt St. Wendel und der Gemeinde Marpingen (Wasserschutzgebietsverordnung „Winterbacher Wurzelbach“) Vom 18. Januar 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (WSG) betreffend…
§ 5 TrinkwEV SLVerordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung Vom 2. April 1997
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Anlage 1 Verzeichnis der eingestuften Gewässer oder Gewässerteile Anlage 2
§ 10 WasSchGTrinkwTrV SLRechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler, die Quellen „Diebskopf“ und „Breitenbomfloß“ (Wasserversorgung Damflos) sowie die Quellen „Dollberg“ (Wasserversorgung Neuhütten) im Bereich der rheinland-pfälzischen Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich, Regierungsbezirk Trier, und Birkenfeld, Regierungsbezirk Koblenz, sowie des saarländischen Landkreises St. Wendel Vom 15. Januar 1996
Die Rechtsverordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz und im Amtsblatt des Saarlandes am 1. März 1996 in Kraft. Sie tritt…