§ 1 MedienKfmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print/zur Medienkauffrau Digital und Print
Der Ausbildungsberuf Medienkaufmann Digital und Print/Medienkauffrau Digital und Print wird staatlich anerkannt.
Anlage II Abs. 1 Nr. 1.1 AVMedKfAusbV(zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien - Zeitliche Gliederung -
Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes,