AVMedKfAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AVMedKfAusbVAusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3