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Durch die Eignungsprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers, der Heilerziehungspflegerin oder des Heilerziehungspflegers oder der Heilpädagogin oder des Heilpädagogen auszuüben. Sie erstreckt sich auf die gemäß § 10 Absatz 1 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW festgelegten wesentlichen Unterschiede. Die Eignungsprüfung hat zu berücksichtigen, dass der Prüfling bereits über eine Qualifikation zur Ausübung seines Berufes verfügt.
Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, wird die Eignungsprüfung gemäß §§ 18 und 34 der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg und der Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg vom 26. Mai 1999 (GV. NRW. S. 221), die zuletzt durch Verordnung vom 30. Mai 2014 (GV. NRW. S. 314) geändert worden ist, abgelegt. Die Eignungsprüfung umfasst neben der praktischen Prüfung maximal zwei schriftliche und mündliche Arbeiten.
Die Durchführung der Eignungsprüfung erfolgt nach den §§ 16 bis 28 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg.
Die Eignungsprüfung wird in deutscher Sprache abgelegt und umfasst eine praktische Prüfung und maximal zwei Aufsichtsarbeiten aus den Fachgebieten, in denen…
Die Eignungsprüfung gemäß § 1 wird im Auftrag der zuständigen Behörde nach Maßgabe der zuständigen Hochschule durchgeführt. Die jeweils zuständige Hochschule…
Die Eignungsprüfung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ist eine ausschließlich die beruflichen Kenntnisse betreffende Prüfung, mit der die Fähigkeiten beurteilt…
Die Eignungsprüfung ist eine ausschließlich die beruflichen Kenntnisse betreffende staatliche Prüfung, mit der die Fähigkeiten, die Aufgaben der angestrebten…
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Gesamtnote erfolgen gemäß § 48 des Schulgesetzes NRW. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle…
Die Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung und soll als Patientenprüfung ausgestaltet sein. Sie erstreckt sich inhaltlich auf die von der zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.