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Die Eignungsprüfung wird in deutscher Sprache abgelegt und umfasst eine praktische Prüfung und maximal zwei Aufsichtsarbeiten aus den Fachgebieten, in denen nach dem Bescheid der oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 10 Absatz 1 des Berufsqualifikationsgesetzes NRW wesentliche fachwissenschaftliche, fachpraktische, fachdidaktische oder bildungswissenschaftliche Unterschiede festgestellt wurden.
Die Ablegung der Eignungsprüfung wird spätestens ein Jahr nach der Entscheidung über die Feststellung der wesentlichen Unterschiede gemäß § 10 Absatz 2 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW ermöglicht.
Sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, wird die Eignungsprüfung gemäß §§ 18 und 34 der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg und der…
Ist eine Eignungsprüfung erforderlich, ist sicherzustellen, dass diese spätestens sechs Monate nach Unanfechtbarkeit der Anordnung abgelegt werden kann. Die…
Die Eignungsprüfung gemäß § 1 wird im Auftrag der zuständigen Behörde nach Maßgabe der zuständigen Hochschule durchgeführt. Die jeweils zuständige Hochschule…
Die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und die Gesamtnote erfolgen gemäß § 48 des Schulgesetzes NRW. Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle…
Hat sich die Antragstellerin oder der Antragsteller für eine Eignungsprüfung nach Absatz 3 entschieden, muss diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Zugang…
Die Eignungsprüfung setzt sich zusammen aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Gegenstand der Eignungsprüfung sind die Bereiche, in denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.