§ 65 Abs. 5 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der für den Studiengang…
§ 15 Abs. 2 SächsAPOPolSächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei
Absolvierte Ausbildungszeiten und berufspraktische Zeiten sowie außerhalb des Hochschulwesens erworbene Abschlüsse und sonstige durch eine erfolgreiche Prüfung…
§ 29 Abs. 4 GBankDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Bankdienst der Deutschen Bundesbank
Leistungen werden nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 nur modulweise anerkannt oder angerechnet. Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und…
§ 19 Abs. 1 GntDSVVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung
Kenntnisse und Fähigkeiten, die nicht an einer Hochschule erworben worden sind sowie Prüfungsleistungen, die vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten…
§ 35 Abs. 1 Nr. 10 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
die Anrechnung von außerhalb des Studiums erworbenen Qualifikationen, soweit diese Teilen des Studiums nach Inhalt und Anforderung gleichwertig sind und es…