Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Außenwirtschaft oder Geprüfte Fachwirtin für Außenwirtschaft – Bachelor Professional in Foreign Trade
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„International Business Management umsetzen“ nach § 4,
2.
„Risk Management und Change Management sicherstellen“ nach § 5,