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Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 257, S. 10)
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung,
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
Datum des Bestehens der Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
die Gesamtnote in Worten,
Befreiungen nach § 13,
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle.
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 16.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
Benennung der Prüfungsbereiche der Prüfung,
Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung,
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
die Gesamtnote in Worten,
Befreiungen nach § 13,
Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 16.