§ 14 Abs. 1 AWVVerfahren bei der zollamtlichen Behandlung
Zur Prüfung der Zulässigkeit der Ausfuhr können die Ausfuhrzollstelle und die Ausgangszollstelle von dem Ausführer oder dem Anmelder weitere Angaben und…
§ 37 Abs. 2 BmTierSSchVVerordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren
Für die Durchfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen gelten die §§ 25 bis 29, 30 Abs. 2 und § 31 - mit Ausnahme der physischen Untersuchung bei Waren nach § 27,…
Erwägungsgrund 30 32025R0041VERORDNUNG (EU) 2025/41 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrmaßnahmen für Feuerwaffen, wesentliche Komponenten und Munition, zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) (Neufassung)
Vor der Genehmigung einer Ausfuhr muss überprüft werden, dass das einführende Drittland die entsprechende Einfuhr genehmigt hat und dass Durchfuhrdrittländer…
Erwägungsgrund 7 32005R2173VERORDNUNG (EG) Nr. 2173/2005 DES RATES vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft
Die zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten sollten nachprüfen, ob für die einzelnen Ladungen jeweils eine gültige Genehmigung erteilt worden ist, bevor die…
Art. 42 Abs. 1 Buchst. c 32020L0262der zertifizierte Versender und der zertifizierte Empfänger dulden alle Kontrollen, die es ihren jeweiligen zuständigen Behörden ermöglichen, sich vom…