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Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.
Arbeitstag kann jedoch auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen, Teile von Dienststellen oder für bestimmte einzelne Tätigkeiten zwingend erfordern. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit zusammenhängend gewährt werden.
Arbeitstage sind alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen.
Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.
Arbeitstage sind grundsätzlich die Wochentage von Montag bis Freitag.
Arbeitstage sind grundsätzlich die Wochentage Montag bis Freitag. Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Heilige Abend und Silvester sind dienstfrei. An…
Arbeitstage im Sinne dieser Verordnung sind alle Kalendertage, an denen dienstplanmäßig oder auf Grund der Verteilung der durchschnittlichen regelmäßigen…
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 3 Absatz 1 vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, um den durchschnittlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.