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Die Bachelor- und Master-Studiengänge bedürfen der Akkreditierung. Vor Abschluss des Vertrages über die Akkreditierung hat die Universität bei der Vorbereitung des Antrages das zuständige Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen mit einzubeziehen.
Über die Teilnahme am Modellversuch entscheidet das Ministerium für Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Ministerium auf Antrag der jeweiligen Universität.
die Beteiligung des für Schulen zuständigen Ministeriums oder einer von ihm benannten Stelle an der regelmäßig wiederkehrenden hochschulinternen Akkreditierung…
Die Studiengänge sind nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 (GV. NRW. S. 806) und der auf seiner Grundlage erlassenen…
Die Einrichtung der Bachelor-Studiengänge bedarf gemäß § 108 Abs. 2 Hochschulgesetz der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung im…
Das Ministerium spricht auf schriftlichen Antrag des Trägers der Bildungseinrichtung die staatliche Anerkennung aus. Es kann zuvor eine gutachterliche…
Die Einrichtung der Master-Studiengänge bedarf gemäß § 108 Abs. 2 Hochschulgesetz der Genehmigung durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung im…
Zur Gewährleistung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt das für die Universität zuständige Staatliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.