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Zur Gewährleistung der staatlichen Verantwortung für die inhaltlichen Anforderungen der Lehrerausbildung wirkt das für die Universität zuständige Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen bei der Entwicklung von Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelor- und die Master-Studiengänge beratend mit.
Die Prüfungsordnungen der Studiengänge sind dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung vor Genehmigung anzuzeigen. Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung überprüft die Prüfungsordnungen im Hinblick auf die Gleichwertigkeit mit der Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO -) und stellt dabei das Einvernehmen mit dem Ministerium her.
Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium und dem für Finanzen zuständigen Ministerium eine…
Vor dem Erlass staatlicher Prüfungsordnungen sind die betroffenen Hochschulen zu hören. Zu geltenden staatlichen Prüfungsordnungen können die betroffenen…
Die Bachelor- und Master-Studiengänge bedürfen der Akkreditierung. Vor Abschluss des Vertrages über die Akkreditierung hat die Universität bei der Vorbereitung…
Das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und das Akademische Prüfungsamt prüfen auf Antrag des oder der Studierenden…
Die Staatsprüfung wird vor dem beim Ministerium für Bildung und Kultur eingerichteten Staatlichen Prüfungsamt für das Lehramt an Schulen abgelegt. Es…
Das für Schulen zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium, dem Finanzministerium und dem für Wissenschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.