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Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Ministerium im Sinne dieser Verordnung ist das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Zur Ausführung dieser Verordnung erforderliche Verwaltungsvorschriften erlässt das für Wissenschaft zuständige Ministerium.
Das für Soziales zuständige Ministerium erlässt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Das für Inneres zuständige Ministerium erlässt die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.