§ 25 BfAGGesetz über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
Gerichtsgebühren und andere Abgaben, die aus Anlaß und in Durchführung der Vorschriften der §§ 19 bis 24 entstehen, werden nicht erhoben. Bare Auslagen bleiben…
§ 14 SKAG BerlinGesetz zur Einführung der Selbstverwaltung auf dem Gebiet der Sozialversicherung und Angleichung des Rechts der Krankenversicherung im Land Berlin
Gerichtsgebühren und andere Abgaben, die aus Anlaß und in Durchführung der Vorschriften der §§ 10 bis 12 entstehen, werden nicht erhoben; bare Auslagen bleiben…
§ 6 Abs. 3 SVOrgSaarGGesetz zur Neuordnung der Sozialversicherungsträger im Saarland
Gerichtsgebühren und andere Abgaben, die aus Anlaß und in Durchführung des § 5 entstehen, werden nicht erhoben; bare Auslagen bleiben außer Ansatz.
§ 236 Abs. 3 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Soweit gerichtliche Verfahren auf Grund dieses Gesetzes ihre Erledigung finden, bleiben Gebühren und Auslagen außer Ansatz. Außergerichtliche Kosten werden…
§ 83b AsylGAsylgesetz
Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen) werden in Streitigkeiten nach diesem Gesetz nicht erhoben.