Art. 69 Abs. 4 32021R2085VERORDNUNG (EU) 2021/2085 DES RATES vom 19. November 2021 zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014
Der Fachausschuss schlägt seine Geschäftsordnung vor und legt sie dem Verwaltungsrat zur Annahme vor.
§ 43 Abs. 1 LuftVZOLuftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Vor Betriebsaufnahme hat das Flughafenunternehmen der Genehmigungsbehörde eine Flughafenbenutzungsordnung zur Genehmigung vorzulegen.
§ 34 Abs. 3 LuftPersVVerordnung über Luftfahrtpersonal
Der Ausschuss wählt einen Vorsitzenden und gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Luftfahrt-Bundesamtes bedarf. Die Geschäftsführung wird in…