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Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Schwimmmeistergehilfe vom 3. November 1987 (Amtsbl. S. 1260), geändert durch das Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt. Anlagen 1 bis 7 [5]