§ 16 BAföG-TeilerlaßVVerordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Abschlußprüfungen anzuwenden ist.
§ 3 BAföGAV SL 2Zweite Verordnung zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Vom 9. Juli 1979
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1979 in Kraft.
§ 4 BAföG-EinkommensVVerordnung zur Bezeichnung der als Einkommen geltenden sonstigen Einnahmen nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1988 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle Bewilligungszeiträume anzuwenden ist, die nach dem 30. Juni 1988 beginnen.…
§ 3 BAföGZustV 2004Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland
Diese Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft.
Eingangsformel BAfög-FachlehrerVAuf Grund des § 2 Abs. 3 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 1983 (BGBl. I S. 645) wird mit Zustimmung…