BAföGZustV 2004 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 BAföGZustV 2004Inkrafttreten, AußerkrafttretenVerordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland § 2Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft. § 2Schlussformel