BAföG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 BAföGAusbildung im InlandBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung · Abschnitt I § 3§ 5 Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der §§ 5 und 6 für die Ausbildung im Inland geleistet.