BahnVorschrAnwG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietEisenbahnwesenEingangsformel BahnVorschrAnwGGesetz betreffend die Anwendung landesgesetzlicher Vorschriften über BahneinheitenEinziger Paragraph Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.Einziger Paragraph