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Durch die Zugangsprüfungen wird festgestellt, ob die Studienbewerberinnen und Studienbewerber zum erfolgreichen Studium des gewählten Studiengangs fachlich geeignet und methodisch befähigt sind. Sie bestehen aus schriftlichen Prüfungsmodulen und können durch mündliche oder studienpraktische Prüfungsmodule ergänzt werden. Die studienpraktischen Prüfungsmodule umfassen bereits Studieninhalte des ersten Fachsemesters und sind auf die Dauer eines Semesters begrenzt. Die schriftlichen Prüfungsmodule können auch elektronisch durchgeführt werden. Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die für ihren Studiengang gemäß § 49 Absatz 10 Satz 1 des Hochschulgesetzes und die gemäß § 41 Absatz 10 Satz 1 des Kunsthochschulgesetzes erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Die Hochschule kann den Nachweis der Sprachkenntnisse durch geeignete schulische Zeugnisse oder durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sprachprüfung verlangen.
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungsmodule können im Ausland durchgeführt werden. Ihre Durchführung kann Dritten übertragen werden.
Das Nähere zu den Zugangsprüfungen regeln die Hochschulen in Ordnungen.
Durch die Zugangsprüfung wird festgestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten…
Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen die für ihren Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Das Nähere regeln die…
Die Prüfungsordnungen können bestimmen, dass für einen Studiengang, der ganz oder teilweise in fremder Sprache stattfindet, neben den Zugangsvoraussetzungen…
Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen Sprachkurs für den Hochschulzugang besuchen wollen, um den Nachweis nach § 49 Absatz 10 zu erbringen, oder…
Auf Vorschlag der Ausbildungsleitung entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Die Zulassung von Anwärterinnen und Anwärtern…
Bewerberinnen und Bewerber fügen ihrem Antrag eine Übersicht über ihren Bildungsgang, einen Nachweis über das letzte Schulzeugnis und eine Erklärung darüber…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.