§ 6 Abs. 1 InfSchGZustV SL 2016Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz Vom 12. September 2016*
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Absatz 1a Nummer 22 und 23 des Infektionsschutzgesetzes ist das Ministerium…
§ 3 BAIUDBwOWiZustVZuständigkeit nach dem Tiergesundheitsgesetz
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 32 des Tiergesundheitsgesetzes wird auf das Bundesamt für Infrastruktur,…
§ 8 BAIUDBwOWiZustVZuständigkeit nach der Trinkwasserverordnung
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 72 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung wird auf das Bundesamt für Infrastruktur,…
- OWiZustG SLGesetz über Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Vom 5. Dezember 1973*)
Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1…