§ 6 Abs. 2 FintMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen der Prüfungen legt die zuständige Stelle…
§ 6 Abs. 1 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
§ 6 Abs. 2 BinSchKapAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
Teil 1 soll am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres stattfinden.
§ 6 Abs. 2 ITSManKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
§ 6 Abs. 1 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.