§ 6 FintMechAusbV
Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
(1)
Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2.
(2)
Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Den Zeitrahmen der Prüfungen legt die zuständige Stelle fest.