BAPOErmÜV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BAPOErmÜVInkrafttretenVerordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit § 1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 1