BAPostG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietPost- und Fernmeldewesen§ 27 BAPostGWohnungsfürsorgeGesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost · Abschnitt 8, Unterabschnitt 3§ 28 Die Bundesanstalt legt die Grundsätze der Wohnungsfürsorge für die Postnachfolgeunternehmen fest.