§ 74 Abs. 1 FeVVerordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften…
§ 76 Abs. 1 FZVVerordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen können vorbehaltlich des Satzes 2 Ausnahmen von…
§ 7 Abs. 1 GGVSeeVerordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in ihrem Zuständigkeitsbereich, die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt in bundeseigenen Häfen, auf…
§ 69 LFGBLebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann darüber hinaus zulassen.
§ 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZOStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen von allen Vorschriften dieser Verordnung in…