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Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 317
Die in § 17 Abs. 3 genannte Beschriftung muss folgende Angaben enthalten: Ausgebender Verein, Angabe zu offenem oder geschlossenem Ring, Jahrgang, Ringgröße, laufende Nummer. Für Greifvogelhybriden ist zusätzlich das Kürzel "HY" in die Beschriftung aufzunehmen. Für die ausgebenden Vereine sind folgende Kürzel zu verwenden: Ausgebender Verein Kürzel BNA B ZZF Z Für die Angabe zum offenen oder geschlossenen Ring sind folgende Buchstaben zu verwenden: Ring Kürzel Offen O Geschlossen G Für die nachstehenden Ringgrößen sind folgende Ordnungszahlen zu verwenden: Ringgröße in mm Ordnungszahl 2.0 0 2.3 1 2.5 2 2.7 3 2.8 4 3.0 5 3.2 6 3.3 7 3.5 8 3.8 9
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