BaudarlZinsV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BaudarlZinsV SLVerordnung über die Neufestsetzung des Zinssatzes für öffentliche Baudarlehen Vom 12. Februar 1982 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei§ 1 gilt für Annuitätsdarlehen entsprechend. § 1§ 3