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Öffentliche Baudarlehen, mit denen in der Zeit vom 1. Januar 1960 bis zum 31. Dezember 1968 Familienheime und eigengenutzte Eigentumswohnungen gefördert wurden, sind ab dem 1. Januar 1982 mit 5 v.H. jährlich zu verzinsen. Eine geforderte höhere Verzinsung bleibt unberührt.