§ 19 EEG NRWGesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Enteignungsantrag ist bei der Enteignungsbehörde zu stellen. Der Antragsteller hat mit dem Enteignungsantrag die für die Beurteilung des Vorhabens und die…
§ 5 Abs. 2 SächsEntEGSächsisches Enteignungs- und Entschädigungsgesetz
Der Enteignungsantrag ist schriftlich bei der Enteignungsbehörde zu stellen. Der Antragsteller hat mit dem Antrag die für die Beurteilung des Vorhabens und der…
§ 100 Abs. 7 BauGBEntschädigung in Land
Anträge nach den Absätzen 1, 3, 4 und 6 sind schriftlich oder zur Niederschrift der Enteignungsbehörde zu stellen, und zwar in den Fällen der Absätze 1, 3 und 4…
§ 101 Abs. 2 BauGBEntschädigung durch Gewährung anderer Rechte
Der Antrag nach Absatz 1 muss bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung schriftlich oder zur Niederschrift der Enteignungsbehörde gestellt werden.
§ 32 SächsDSchGSächsisches Denkmalschutzgesetz
Die Enteignung wird von der oberen Denkmalschutzbehörde (Enteignungsbehörde) durchgeführt. Bei ihr ist der Enteignungsantrag zu stellen.