§ 24a Abs. 3 Nr. 4 ArbSchGGesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten.
§ 20 EMFVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei elektromagnetischen Feldern durch den…
§ 12 LärmVibrationsArbSchVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Der Ausschuss nach § 21 der Betriebssicherheitsverordnung vom 3. Februar 2015 (BGBl. I S. 49), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Mai 2021…
§ 9 OStrVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei künstlicher optischer Strahlung durch den…
§ 21 Abs. 5 Nr. 3 BetrSichVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beraten und