§ 86 Abs. 1 Nr. 2 BauO NRW 2018Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
entgegen § 11 Absatz 1 eine Baustelle nicht ordnungsgemäß einrichtet oder entgegen § 11 Absatz 3 ein Baustellenschild nicht oder nicht ordnungsgemäß anbringt,
§ 22 Abs. 1 BetrSichVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Ordnungswidrig im Sinne des § 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 32 Abs. 1 HAGHeimarbeitsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer, abgesehen von den Fällen des § 31, vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Die in Satz 1 Nr. 1 vorgeschriebene Verweisung ist…
§ 23 Abs. 1 BetrSichVVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Wer durch eine in § 22 Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des…
§ 22 Abs. 2 EMFVVerordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nummer 2 des…