§ 1 Abs. 3 HochbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 Abs. 1 AusbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 BetonFBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin
Der Ausbildungsberuf des Betonfertigteilbauers und der Betonfertigteilbauerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 BergtechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen/zur Bergbautechnologin
Der Ausbildungsberuf Bergbautechnologe/Bergbautechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 ModellBTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
Der Ausbildungsberuf Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin wird staatlich anerkannt.