BautechKonAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BautechKonAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.