Anlage BauwAbdAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 949 - 954) I. Berufliche GrundbildungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 5 Nr. 1)a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklärenwährend der gesamten Ausbildung zu vermittelnb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2)a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Angebotsbearbeitung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben3Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 3)a)Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennenb)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen4Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 5 Nr. 4)a)einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften beachten und anwendenb)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht erläuternc)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennend)persönliche Schutzausrüstungen zur Vermeidung von Verletzungen und Berufskrankheiten benutzene)Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beachtenf)Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und leichtentzündlichen Stoffen sowie von Arbeitsstoffen ausgehen, beachten und Schutzmaßnahmen ergreifeng)Maßnahmen für den vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz ergreifen sowie Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienenh)sich bei berufstypischen Unfallsituationen sachgerecht verhalteni)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleitenk)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere aa)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes beachten bb)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen cc)Reststoffe getrennt der Entsorgung zuführen5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nr. 5)a)Arbeitsauftrag, insbesondere auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses, erfassenb)Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegenc)Baustoffbedarf ermittelnd)Werkzeuge und Baugeräte festlegene)Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumenf)Maßnahmen für die getrennte Entsorgung von Bau- und Bauhilfsstoffen vorbereiten und ergreifeng)Arbeitsplatz zur Abwehr von Unfällen und Gefahren sichernh)Arbeitsergebnisse der Arbeitsschritte und des Arbeitsauftrages kontrollieren6Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten, Prüfen von Baugruben und Gräben (§ 5 Nr. 6)a)Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten prüfen, Herstellen der Betriebssicherheit veranlassen4 b)Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen, unterhalten und abbauenc)Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus beurteilend)Baugruben und Gräben hinsichtlich der Arbeitsraumbreite prüfene)Verbau von Baugruben und Gräben auf Sicherheit prüfen7Lesen und Anfertigen von Skizzen, Zeichnungen und Verlegeplänen, Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 7)a)Pläne, Zeichnungen, Verlegepläne und Stücklisten lesen und anwenden6 b)technische Tabellen, Handbücher, Normen, Richtlinien und Merkblätter anwendenc)Skizzen und Stücklisten anfertigend)Längenmessungen durchführene)Geraden ausfluchtenf)Meßpunkte anlegen und sicherng)rechte Winkel anlegen und prüfenh)Höhen mit Wasserwaage und Schlauchwaage übertrageni)Messungen mit Nivellierinstrumenten durchführen8Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren (§ 5 Nr. 8)a)Bau- und Bauhilfsstoffe den unterschiedlichen Verwendungszwecken zuordnen6 b)Klebemassen und Anstriche, insbesondere Bitumen, Voranstriche, gefüllte Massen und Vergußmassen, prüfen und lagernc)Flüssigkunststoffe prüfen und lagernd)heiß und kalt verarbeitbare Spachtelmassen, insbesondere Mastix, Asphalt und Kunststoffspachtelmassen, prüfen und lagerne)Bitumen- und Polymerbitumenbahnen prüfen und lagernf)Kunststoffbahnen prüfen und lagerng)Metallbänder prüfen und lagernh)Bauhilfsstoffe, insbesondere Propangas, Heizöl und Quellschweißmittel, transportieren und lagern9Bereitstellen von Bau- und Bauhilfsstoffen, Werkzeugen und Baugeräten, Inbetriebnehmen und Warten (§ 5 Nr. 9)a)Bau- und Bauhilfsstoffe, Werkzeuge und Baugeräte bereitstellen8 b)Kleingeräte und Werkzeuge instandhaltenc)Baugeräte inbetriebnehmen und wartend)Gasbrenner, Schlauchbruchsicherungen, Regler und Thermostate in Betrieb nehmen und wartene)Störungen an Baugeräten erkennen und Störungsbeseitigung veranlassen10Ausführen von Holzarbeiten (§ 5 Nr. 10)a)Schalungen herstellen6 b)Holzschutzmittel auftragenc)Holz bearbeitend)Werkstücke aus Holz verbinden und einbauen11Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten (§ 5 Nr. 11)a)Mörtel- und Betonmischungen herstellen und einbauen8 b)Mauerwerk und Putz ausbessernc)Wand- und Deckendurchbrüche herstellen und schließen12Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen (§ 5 Nr. 12)a)Abdichtungs- und Dämmstoffe messen und zuschneiden14 b)Anstrichmittel auftragenc)Schmelzgut unter Beachtung der Kessel- und Schmelztemperatur aufbereitend)Verarbeitungstemperaturen beachten II. Berufliche FachbildungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Prüfen von Bau- und Bauhilfsstoffen nach Art und Menge, Lagern und Transportieren (§ 5 Nr. 8)a)Befestigungsmittel prüfen und dem Verwendungszweck zuordnen 2 b)Dämmstoffe prüfen und lagern2Ausführen von Mauer-, Putz-, Beton- und Stemmarbeiten (§ 5 Nr. 11)a)Betonoberflächen im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten prüfen 6b)Betonoberflächen ausbessern3Verarbeiten von Abdichtungs- und Dämmstoffen (§ 5 Nr. 12)a)Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen sowie Metallbänder verkleben, insbesondere im 10 -Bürstenstreichverfahren, -Gießverfahren, -Gieß- und Einwalzverfahren, -Schweißverfahren sowie durch -Auftragen von Kunststoffklebernb)Art der Nahtverbindungen entsprechend dem Baustoff festlegen und Nahtverbindungen herstellen, bei Kunststoffbahnen insbesondere durch -Quellschweißen, -Warmgasschweißen, -Heizkeilschweißen und -Kleben mit Kontaktklebernc)Dämmstoffe einbauend)Bitumen-, Polymerbitumen- und Kunststoffbahnen durch loses Verlegen und mechanisches Befestigen einbauen 4 e)Dichtungsbänder einlegen und Abdeckbänder aufsetzenf)Spachtelmassen heiß und kalt auftrageng)Flüssigkunststoffe auftragen4Vorbereiten der Abdichtungsarbeiten auf der Baustelle (§ 5 Nr. 13)a)Zweckmäßigkeit der Abdichtungsmaßnahme, insbesondere hinsichtlich des Wärme- und Brandschutzes, vor Ort prüfen 6 b)Witterungsverhältnisse im Hinblick auf die Art der Abdichtung einschätzen und entsprechende Maßnahmen veranlassenc)Abdichtungsuntergründe auf Beschaffenheit und Eignung prüfend)Temperatur und Feuchte der Abdichtungsunterlage und der Luft prüfen5Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser (§ 5 Nr. 14)a)waagerechte, lotrechte, geneigte und geformte Flächen abdichten 14 b)Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprünge abdichtenc)Abdichtungsan- und -abschlüsse herstellend)Kehranschlüsse herstellen 10 e)rückläufige und umgelegte Stöße herstellenf)Hilfskonstruktionen für bewegliche Wandanschlüsse herstelleng)Durchdringungen abdichtenh)Telleranker abdichteni)Schutz- und Trennschichten aus unterschiedlichen Materialien verlegenk)Schutzmaßnahmen für die Abdichtung bei Arbeitsunterbrechungen ergreifenl)Bewegungsfugen unter Beachtung lotrechter, waagerechter und kombinierter Bewegungen durch Verstärkungen und Fugenflanschenkonstruktionen herstellen 8m)bestehende Abdichtungen prüfen, Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Abdichtungen herstellenn)Abdichtungen ausbessern6Abdichten von Dächern (§ 5 Nr. 15)a)waagerechte, lotrechte, geneigte und geformte Dachflächen sowie Ecken, Kanten und Rundungen an Dachkonstruktionen abdichten 6 b)Abdichtungsan- und -abschlüsse, insbesondere Wandanschlüsse, Attikaanschlüsse und Dachrandabschlüsse, herstellenc)Kehlen ausbildend)Anschlüsse an Lichtkuppeln und Lichtbändern herstellen 18e)Dachdurchdringungen und Dachabläufe einbauen und abdichtenf)Bewegungsfugen in der Dachfläche und im Anschlußbereich herstelleng)Verbindungen zwischen alten und neuen Dachabdichtungen herstellenh)Dämmschichten, insbesondere Gefälledämmschichten, und Dampfsperren einbaueni)Schutzschichten herstellenk)Dachabdichtungen warten und ausbessernl)Abdichtungsstoffe für Dachbegrünungen prüfenm)Abdichtungen unter Dachbegrünungen ausführen7Abdichten von Verkehrsflächen, insbesondere von Brückentafeln (§ 5 Nr. 16)a)Oberfläche des Bauwerkes im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten prüfen und Maßnahmen veranlassen 12b)Abreißfestigkeit von Betonoberflächen messenc)systemgebundene Abdichtungsstoffe auswählend)höhen- und profilgerechte Lage der Oberfläche prüfen und protokollierene)vorbereitete Flächen grundieren, versiegeln, kratzspachteln und beschichtenf)Abdichtungsstoffe systemgerecht einbaueng)Anschlüsse an Abschlußprofile, Tropftüllen und Abläufe herstellen8Anfertigen von Bauberichten und Aufmaßskizzen, Qualitätskontrolle (§ 5 Nr. 17)a)Tages- und Wochenberichte, Stundenlohn- und Baustoffnachweise führen 8b)Bestands- und Aufmaßskizzen von ausgeführten Abdichtungsarbeiten anfertigen, Baustoffverbrauchsberechnungen durchführenc)Abdichtungsarbeiten auf Qualität prüfen