§ 4 BAW/BAFAGAnpassung von Bezeichnungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Gesetzen und…
§ 3 Abs. 4 Nr. 2 EGRechtÜblVVerordnung zur Überleitung des Rechts der Europäischen Gemeinschaften auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
im übrigen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Erwägungsgrund 10 32023D2539BESCHLUSS (GASP) 2023/2539 DES RATES vom 13. November 2023 zur Unterstützung eines Projekts zur Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Durchführung der Beschlüsse 2009/1012/GASP,…