§ 14 Abs. 8 KrWaffKontrGAusführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, die ihm nach Absatz 1…
§ 6 Abs. 4 VerbrVerbGGesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
§ 23 Abs. 6b AWGAußenwirtschaftsgesetz
Zur Erfüllung der in Absatz 6a genannten Aufgaben kann sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie der Dienste des Bundesamtes für Wirtschaft und…
§ 7 MinÖlAVVerordnung über einen Mineralölausgleich in einer Versorgungskrise
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird ermächtigt, die in § 1 Abs. 1 genannten Unternehmen zur Belieferung eines ihrer Abnehmer…