Art. 9 Abs. 1 BayApoVersStVtr SLDie Apothekerkammer des Saarlandes übermittelt der Bayerischen Apothekerversorgung Namen, Geburtsdatum, Anschrift und Datum der Berufszulassung derjenigen…
Art. 11 Abs. 1 SN-5345Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Pflichtmitglieder des Versorgungswerks sind alle nicht berufsunfähigen Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Landesapothekerkammer Thüringen.…
Art. 3 Abs. 1 BayApoVersStVtr SLBerufsangehörige, die vor dem In-Kraft-Treten des Änderungsstaatsvertrags vom 30. Mai/21. Juni 2005 nicht Mitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung waren,…
Art. 8 BayApoVersStVtr SLDie Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Saarland. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Saarland im Rahmen der…
Art. 13 Abs. 2 TÄ/VetÄVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
Laufende Leistungen sollen nach Maßgabe der Satzung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der…