Art. 2 Abs. 1 BayApoVersStVtr SLSoweit dieser Staatsvertrag nichts anderes bestimmt, gelten die für die Bayerische Apothekerversorgung maßgeblichen Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über…
Art. 12 Abs. 2 BayApoVersStVtr SLDie Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung ist von der Bayerischen Versicherungskammer in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages…
Art. 7 Abs. 1 BayApoVersStVtr SLDie vom Bayerischen Staatsministerium des Innern ausgeübte Rechtsaufsicht über die Bayerische Apothekerversorgung wird im Benehmen mit dem Ministerium für…
Art. 7 TÄ/VetÄVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Land Rheinland-Pfalz und im Saarland. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Land…
Art. 1 BayApoVersStVtrG SLGesetz Nr. 1184 zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung Vom 25. Januar 1985
Dem in Saarbrücken am 9. November 1984 und in München am 15. November 1984 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die…