Art. 2 Abs. 1 BayApoVersStVtr SLSoweit dieser Staatsvertrag nichts anderes bestimmt, gelten die für die Bayerische Apothekerversorgung maßgeblichen Bestimmungen des bayerischen Gesetzes über…
Art. 8 BayApoVersStVtr SLDie Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung und ihre Änderungen gelten auch im Saarland. Sie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Saarland im Rahmen der…
Art. 11 Abs. 1 BayIngVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im…
Art. 11 Abs. 1 Nr. 2 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
die Bayerische Apothekerversorgung,
Art. 13 Abs. 2 TÄ/VetÄVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
Die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung ist von der Bayerischen Versicherungskammer in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages…