Art. 11 Abs. 3 BayIngVersStVtr SLIn-Kraft-Treten des Staatsvertrags Veröffentlichung der anwendbaren Vorschriften
Die Satzung der Ingenieurversorgung ist in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrags geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im…
Art. 7 PsychThBY/SLStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
Die Satzung des Versorgungswerks gilt auch im Saarland. Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit im Saarland im Rahmen der rechtsaufsichtlichen…
Art. 7 SN-5371Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Freistaat Sachsen über die Zugehörigkeit der kammerangehörigen Ingenieure des Freistaates Sachsen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
Die Satzung der Ingenieurversorgung gilt, soweit dieser Staatsvertrag keine widersprechenden Bestimmungen enthält, auch im Freistaat Sachsen. Satzungsänderungen…
Art. 2 Abs. 3 BayIngVersStVtr SLAnwendbare Vorschriften
Die Ingenieurversorgung hat das Recht, die von ihr erlassenen Verwaltungsakte im Saarland zu vollstrecken. Das Verfahren richtet sich nach dem Saarländischen…
Art. 6 Abs. 1 BayIngVersStVtr SLAufsicht
Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern ausgeübte Rechtsaufsicht über die Ingenieurversorgung wird im Benehmen mit dem Ministerium für Umwelt des…