§ 29 Abs. 1 BBankGSonderstellung der Deutschen Bundesbank
Der Vorstand mit der Zentrale am Sitz der Bank hat die Stellung einer obersten Bundesbehörde. Die Hauptverwaltungen und Filialen haben die Stellung von…
§ 3 Abs. 1 GenBkBESStatut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin)
Die Bank unterhält Zweigniederlassungen, die zusätzliche regionale oder organisationsbezogene Bezeichnungen tragen können.
Art. 14 Abs. 1 32014R0468Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der SSM-Verordnung übt die EZB die Befugnisse der zuständigen Behörde des Aufnahmemitgliedstaats aus, wenn eine Zweigstelle im Sinne…
Art 10 Abs. 7 WWSUVtrVertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Die Deutsche Bundesbank übt die ihr nach diesem Vertrag und nach dem Gesetz über die Deutsche Bundesbank zustehenden Befugnisse im gesamten Währungsgebiet aus.…
§ 7 Abs. 4 WpDPVVerordnung über die Prüfung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes
Die Bundesanstalt kann auch ohne besonderen Anlass verlangen, dass Zweigstellen, Zweigniederlassungen und Filialen in die nächste Prüfung einbezogen werden.