§ 143 Abs. 1 BBergGVerwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erläßt mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes…
§ 141 BBergGSachverständigenausschuß Bergbau
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, einen…
§ 1 Abs. 2 BBergGZustV SLVerordnung über die Zuständigkeiten nach dem Bundesberggesetz Vom 17. Februar 1982
Das Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz* (Oberbergamt) ist zuständige Behörde für die Ausführung der §§ 10 bis 23, 26 bis 29, 33, 35 bis…
§ 129 Abs. 2 BBergGVersuchsgruben, Bergbauversuchsanstalten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die in Absatz 1 genannten Vorschriften…
§ 55 Abs. 2 BHKG NRWGesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
Für Betriebe oder Einrichtungen, die der Bergaufsicht unterliegen, finden die §§ 15, 26, 29, 39 und 40 keine Anwendung. Für diese Betriebe oder Einrichtungen…